Leistungsschutzrecht – Recht für wen?

Den Verlagen geht es seit Jahren furchtbar schlecht. So schlecht, dass irgendjemand daran schuld sein muss. Im schlimmsten Fall das Internet, denn das ist heutzutage schließlich an fast allem schuld.
Revolutionär scheint auch der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht. Einige Passagen sind so schwammig formuliert, dass ein sehr großer Spielraum für Interpretationen gelassen wird. Große Häuser, wie Axel Springer wird das freuen. Für private Blogger kann die Sache schnell ins Auge gehen.

Einige sehr seltsame Punkte, die uns Blogger, Twitter-Nutzer und Facebook-Junkies betreffen:

  • Die Unterscheidung von privater und gewerblicher Nutzung. Zwar soll die private Nutzung und Verbreitung von Pressetexten immer noch erlaubt sein, doch es gibt keine eindeutige Definition mehr, wann ein Blog privat und wann gewerblich genutzt wird. Besonders für Indie-Autoren kann es haarig werden, wenn sie auf die eigenen Publikationen verweisen.
  • Texte, die Verlage ins Netz stellen, sollen nach dem Gesetzesentwurf tatsächlich anders behandelt werden, als die privater Autoren. Dies führt zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung. Genau genommen könnten Verlage Blogger verklagen, wenn sie Pressetexte und Artikel nutzen, der Privatmann hätte allerdings keine Chance etwas zu unternehmen, wenn seine Blogartikel kopiert würden. Hier greift dann wieder das Urheberrecht? Man weiß es nicht.
  • Die Definition von „kleine Teile“ aus Texten sei ebenfalls ominös. Selbst die korrekte Wiedergabe einer Überschrift könnte zu einer Klage führen. Was aber, wenn man diese Überschrift bereits in einem eigenen Artikel verwendet hat und diese nun von einem Verlag genutzt wird? Was wenn man als privater Blogger einen Satz konstruiert, der so in irgendeinem Artikel auftaucht, mit dem er aber einfach nichts zu tun hat? Hier stellt sich dann auch die Frage, wie man überhaupt noch Zitate anführen darf, ohne Gefahr laufen zu müssen, doch verklagt zu werden, obwohl das Zitatrecht unberührt bleiben soll.

Möchte man einigen Artikeln der letzten Wochen Glauben schenken, ist der Gesetzesentwurf darauf ausgelegt, dass Verlage Geld von Google fordern dürfen. Doch letztendlich wird hier versucht auch Blogger und Twitter-Nutzer daran zu hindern, Inhalte zu verbreiten oder eben auf dem Weg zur Kasse zu bitten. Wenn schon paar Tausend Leser für Zeitungen fehlen, holt man es eben per Unterlassungserklärung vom Blogger. Die Anwälte reiben sich die Hände und bestellen den neuen Porsche vor. Vielleicht will man sogar einigen Leuten das Leben etwas schwerer machen, die Meinungen im Internet vertreten, die einem selbst nicht schmecken.
Zu Presseerzeugnissen werden sich wohl nur noch wenige äußern, wenn dieses Gesetz kommt. Vielleicht bleiben dann auch endlich viele seltenblöde Artikel unbeachtet. Das zumindest wäre der einzige große Vorteil.

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